Vereinsstatuten

Auszug aus den Statuten des Vereins FREUNDE DES ALPENZOO

Zweck des Vereines
Der Verein FREUNDE DES ALPENZOO hat den Zweck, ausschließlich den gemeinnützigen Verein ALPENZOO INNSBRUCK – TIROL zu fördern. Außerdem soll er das Interesse an Tier- und Naturkunde in allen Kreisen der Bevölkerung verbreiten. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Bildung des Vereines
Alle – natürlichen und juristischen – Personen können sich um die Mitgliedschaft bewerben. Der Vorstand kann über die Aufnahme entscheiden. Gegen eine allfällige Ablehnung der Aufnahme in den Verein ist keine Berufung möglich. Der Verein wird durch die Aufnahme von Mitgliedern gebildet und erneuert. Die Mitgliedschaft beginnt mit erfolgter Bezahlung des Mitgliedsbeitrages.

Rechte der Mitglieder
Mitglieder können an allen Versammlungen teilnehmen, Anträge stellen und ihre Stimme abgeben, wobei jedes Mitglied nur eine Stimme hat. Der Austritt aus dem Verein steht jedem Mitglied jederzeit frei.

Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat seine Mitgliedsbeiträge regelmäßig und pünktlich zu leisten. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Statuten einzuhalten.

Die vollständigen Vereinsstatuten können Sie hier als pdf Dokument herunterladen.